Im Vorfeld der anstehenden Wahl hört man viel über den Bundestag. Aber was genau ist der Bundestag überhaupt und was machen die gewählten Abgeordneten dort den ganzen Tag?
Die Wikipedia-Definition lautet wie folgt und bietet doch wenig Aufschluss:
Der Deutsche Bundestag (Abkürzung BT) ist das Parlament und somit gesetzgebendes Organ der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin. Der Bundestag wird im politischen System Deutschlands als einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt vom Staatsvolk, den Staatsbürgern, gewählt gemäß Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG i. V. m. Artikel 38 GG.
Mal ehrlich – wer soll das denn bitte verstehen? Niemand, genau. Und aus diesem Grund gibt es diesen Artikel. Hier werdet ihr leicht verständlich erklärt bekommen, was der Deutsche Bundestag ist, wie er funktioniert und wozu er dient.
Dieser Artikel hängt mit meinem Video auf YouTube über den Bundestag zusammen. Für alle, die sich lieber berieseln lassen wollen, ist das vielleicht genau das richtige:
Historie des Bundestags
Zuerst einmal muss man zwischen der politischen Institution und dem damit verbundenen Gebäude unterscheiden. Letzteres gilt als Symbol für den Bundestag, da es der Sitz von diesem ist. Allerdings lautet die eigentliche Bezeichnung für das Gebäude „Reichstag“. Reichstag deswegen, weil das Parlamentsgebäude noch in der Kaiserzeit errichtet wurde und damals so benannt wurde. Fertiggestellt wurde es nämlich bereits vor über 120 Jahren und schon zu diesen Zeiten wurde es vom eher weniger demokratischen Parlament des Kaiserreiches verwendet. Dieses Parlament hieß auch noch passenderweise Reichstag. Genauso wie das darauffolgende Parlament der ersten demokratischen Republik im Bereich des heutigen Deutschlands, der Weimarer Republik.
Während der dunklen Zeit unserer Geschichte, dem Dritten Reich, wurde das Parlamentsgebäude nicht zu Regierungszwecken verwendet; unter anderem auch aufgrund des Reichstagsbrandes im Jahr 1933 ziemlich direkt nach der Machtergreifung Hitlers. Das ganze Thema ist jedoch sehr umfangreich und nicht eindeutig geklärt, weswegen es den Rahmen dieses Artikels sprengen würde. Eindeutig ist jedoch, dass Hitler diesen Vorfall zu seinen eigenen Zwecken genutzt hatte und die Verfassung der Weimarer Republik außer Kraft setzte. Daher wird hier der Beginn der Nazi-Diktatur angesetzt.
So, genug von diesem historischen Rückblick.
Was ist der Bundestag heutzutage?
Der Bundestag als politische Institution der Bundesrepublik Deutschland hat seinen Sitz im Reichstagsgebäude. Dort befindet sich ebenfalls der allseits bekannte Plenarsaal, der bei Diskussionen über neue Gesetzesentwürfe und ähnlichem von den Bundestagsabgeordneten verwendet wird. Diesen kennt man höchstwahrscheinlich auch aus den Nachrichten. Es ließe sich theoretisch noch sehr viel weiteres zu den architektonischen Besonderheiten des Gebäudes erzählen, allerdings möchte ich lieber zu der eigentlichen Funktion des Bundestages kommen.
Wie sich schon aus dem bisherigen Text schließen lässt, ist der Bundestag eine politische Institution – genauer: das Parlament. Das Wort Parlament leitet sich vom französischen Wort „parler“, zu Deutsch „reden“ ab und drückt ziemlich genau aus, was während der Sitzungen des Bundestages getan wird: geredet.
Die mindestens 598 Abgeordneten (durch Überhang- und Ausgleichmandate sind es meistens mehr) beschließen die Gesetze und bilden somit das gesetzgebende Organ – oder: die Legislative (von lat. „legis latio“ -> „Beschließung des Gesetzes“), also einer der drei Gewalten Judikative, Legislative und Exekutive. Gleichzeitig ist es die einzige bundesweite Institution, die direkt von den Bürgern gewählt wird. Dazu gibt es die Bundestagswahlen, welche alle 4 Jahre stattfinden.
Zusammensetzung des Bundestags
Also, nachdem die Wahlen abgehalten wurden, muss innerhalb von einem Monat die sogenannte konstituierende Sitzung stattfinden. Vor dieser Sitzung werden alle Mitglieder des vorherigen Bundestages durch den Bundespräsidenten entlassen. Anschließend wird innerhalb dieser konstituierenden Sitzung der Bundestagspräsident gewählt. Aufpassen, es gibt zum einen den Bundespräsidenten und zum anderen den Bundestagspräsidenten. Der Bundestagspräsident achtet während Sitzungen darauf, dass die Geschäftsordnung des Bundestages eingehalten wird und sorgt dafür, dass alle Sitzungen reibungslos ablaufen. Er wird aus den Reihen der in den Bundestag gewählten Abgeordneten bestimmt. Außerdem endet mit der konstituierenden Sitzung die Amtszeit des Kanzlers bzw. der Kanzlerin und der Bundesregierung. Diese sind von nun an nur geschäftsführend im Amt.
Meistens wird allerdings direkt nach der konstituierenden Sitzung die erste reguläre Sitzung des Bundestages abgehalten. Diese dient in den meisten Fällen zur Wahl des neuen Bundeskanzlers.
Dieses Verfahren beginnt von vorne, wenn 4 Jahre später erneut Bundestagswahlen stattgefunden haben.
Bis dahin fungiert der Bundestag jedoch als gesetzgebendes Organ und geht seinen Aufgaben nach.
Der Weg der Gesetze
Und die Hauptaufgabe sind, wie schon erwähnt, die Gesetze. Jedes Gesetz beginnt mit einer Gesetzesinitiative. Diese kann entweder von der Bundesregierung, vom Bundesrat oder von mindestens 5% der Abgeordneten oder einer Fraktion im Bundestag ausgehen.
Fraktionen
Was ist eine Fraktion? Eine Fraktion ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Abgeordneten von der gleichen Partei. Dabei müssen mindestens 5% der Bundestagsmitglieder dieser Fraktion angehören. In der Regel versuchen die Mitglieder einer Fraktion gemeinsam Interessen zu vertreten und stimmen meistens alle gleich ab, dazu sind sie aber nicht verpflichtet.
Zustimmungs- und Einspruchsgesetze
Zurück zum Gesetz: sagen wir einfach mal, dass wir ein Gesetz verfolgen, das wie in den meisten Fällen von der Bundesregierung ausgeht. Jetzt muss überprüft werden, ob das Gesetz zwingend die Zustimmung des Bundesrates benötigt oder nicht. Ein einfaches oder auch Einspruchsgesetz benötigt diese Zustimmung nicht, allerdings kann der Bundesrat, wie der Name schon sagt, Einspruch erheben. Andererseits gibt es noch Zustimmungsgesetze. Diese benötigen zwingend eine Abstimmung im Bundesrat. Das Grundgesetz regelt, welche Gesetze welcher Kategorie angehören. Allgemein lässt sich sagen, dass alle Gesetze, die die einzelnen Bundesländer beziehungsweise die Steuern betreffen oder das Grundgesetz ändern würden, Zustimmungsgesetze sind.
Lesungen im Bundestag
Unser Gesetz ist der Einfachheit halber ein Einspruchsgesetz. Zuerst wird der Gesetzesentwurf an den Bundestag weitergeleitet. Dort findet dann die erste von drei Lesungen statt. Nach der ersten Lesung wird das Gesetz an einen oder mehrere sogenannte Ausschüsse weitergegeben. Ein Ausschuss bezeichnet eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten, die sich mit einem bestimmten Thema beschäftigen. Die Ausschüsse sollen den Gesetzesentwurf bereit zur Abstimmung machen, da nicht jeder einzelne Punkt detailliert von den mehr als 598 Abgeordneten verhandelt werden kann.
Anschließend geht das Gesetz jedenfalls in die 2. Lesung über. Hier werden nun die einzelnen Abstimmungspunkte mit Reden der jeweiligen Abgeordneten diskutiert. Zudem können in dieser Lesung Änderungsvorschläge von der Opposition eingebracht werden, die aber aufgrund der Minderheit von den Oppositionspolitikern selten wirklich ins Gesetz übergehen.
Sofort danach findet die 3. Lesung statt, die dann die eigentliche Abstimmung des Gesetzes darstellt. Diese Sitzungen sieht man meistens, wenn man eine Übertragung aus dem Bundestag im Fernsehen entdeckt. Zuvor werden allerdings nochmals die grundsätzlichen Probleme erörtert, teils auch mit mitreißenden Reden von Spitzenpolitikern, die direkt an die Öffentlichkeit gerichtet sind.
Kurzurlaub im Bundesrat
Unser Gesetz geht nun an den Bundesrat. Entweder kann er es nun direkt billigen oder zuerst Beratung von einem Vermittlungsausschuss anfordern. Dieser besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages, die sich proportional nach Stärke der Fraktionen zusammensetzen, und des Bundesrates, wo aus jedem Bundesland ein Vertreter entsand wird.
Der Vermittlungsausschuss kann den Entwurf entweder ändern, sodass er erneut in den Bundestag geht und die einzelnen Lesungen durchlaufen muss oder unverändert wieder an den Bundesrat geben. Im Falle eines Einspruches des Bundesrates wird im Bundestag erneut über das Gesetz abgestimmt. Sollte der Bundesrat überstimmt werden, dann wird es von der Bundesregierung an den Bundespräsidenten weitergegeben, der es dann letztendlich unterschreiben muss, sodass es in Kraft tritt.
Beim Zustimmungsgesetz läuft das Ganze sehr ähnlich ab, nur dass hier keine Überstimmung des Bundesrates durch den Bundestag möglich ist. Das heißt also, dass bei einem Einspruch des Bundesrates der Gesetzesentwurf gescheitert ist.
Mehrheitsfindung
Grundsätzlich gilt übrigens, dass alle Gesetze sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat die absolute Mehrheit benötigen, um beschlossen zu werden, das heißt, sie müssen mehr als 50% der Stimmen erhalten. Bei verfassungsändernden Gesetzen, die demnach das Grundgesetz betreffen, bedarf es einer 2/3-Mehrheit, auch qualifizierte Mehrheit genannt.
Schluss
So, und das war's auch schon. Jetzt wisst ihr, wie die Gesetze ihren Lauf nehmen und wie sich der Bundestag überhaupt bildet. Vielen Dank fürs Lesen und gerne auch die Bewertungs- und Kommentarfunktion dieses Blogs nutzen!